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Individuelle Raum- u. Grundstücksgrößen im medizinischen Bereich

Hausordnung

Vitalpark

Hattinger Str. 987

44879 Bochum - Linden

Präambel:

Diese Hausordnung richtet sich an ALLE, die diese Einrichtung besuchen und/oder in Anspruch nehmen. Dies gilt auch für die Außenanlagen.

Der Aufenthalt im Vitalpark erfordert im Interesse der Patienten, Kunden und Besucher besondere Rücksichtnahme, Verständnis und auch eine gewisse Ordnung.

Somit ist es erforderlich/notwendig sich so zu verhalten, dass andere Patienten, Kunden und Besucher weder in ihrer Genesung gestört, noch das Sittlichkeitsgefühl oder die religiösen bzw. politischen Ansichten verletzt werden. Wir möchten unseren Besucherinnen und Besucher, sowie den Mieterinnen und Mieter dennoch so viel Freiheit wie möglich einräumen.

Deshalb bitten wir Sie, unsere Hausordnung zu beachten. Sie ist für alle verbindlich, die in unserem Hause aus- und eingehen.


gez.: Hartwin Tackenberg, Geschäftsführer der Hartwin Tackenberg Besitz GmbH&Co.KG, Leitung des Vitalpark’s



Anmerkung: Der Einfachheit halber haben wir in diesem Dokument ausschließlich die männliche Bezeichnung gewählt (Patient, Besucher etc.). Wir danken für Ihr Verständnis.

Stand: Januar 2014


RUHE, ORDNUNG UND SAUBERKEIT


Während Ihres Aufenthaltes in unserem Hause ist die Wahrung von Ruhe, Ordnung und Sauberkeit im gesamten Bereich des Vitalparks eine selbstverständliche Pflicht. So dürfen z.B. Papier, Speisereste, Flaschen und sonstige Abfälle nicht auf den Boden oder aus den Fenstern geworfen werden. Jeder unnötige Lärm ist zu vermeiden. Dies gilt ebenso für die Aufenthaltsbereiche und Außenanlagen auf dem gesamten Gelände des Vitalpark’s. Unserer Umwelt zuliebe bitten wir Sie, für Abfälle ausschließlich die aufgestellten Abfallbehälter zu nutzen und entsprechend den Vorgaben zu sortieren.


ALKOHOL UND DROGEN

Der Genuss von Alkohol sowie Drogen und Drogenersatzstoffen ist auf dem gesamten Gelände untersagt.

Rauchen ist innerhalb der geschlossenen Räume untersagt. Er herrscht ein absolutes Rauchverbot und Feuerverbot.

In den Außenanlagen ist das Rauchen nur an oder in den ausgewiesenen Bereichen erlaubt.

Aufgrund der erhöhten Brandgefahr ist das Abbrennen von offenem Licht (z.B. Kerzen) und Feuer im gesamten Innenbereich untersagt.

Im Brand- und Katastrophenfall haben alle Anwesenden den Anweisungen der Einsatzleitung und des Mieterpersonals unbedingt Folge zu leisten. Einzelheiten über das Verhalten bei Brandgefahr enthält die Brandschutzverordnung


WERTSACHEN UND FUNDSACHEN


Bitte beachten Sie, dass für verloren gegangene Wertsachen, wie z.B. Schmuck, Mobiltelefone oder Geldbeträge keine Haftung übernommen werden kann!

Fundsachen und zurück gelassene Sachen sind dem Personal des Mieters in oder an dem die Sache gefunden wurde zu übergeben.

EINRICHTUNGS- UND GEBRAUCHSGEGENSTÄNDE


Einrichtungen, Gebrauchsgegenstände, Arbeitsmittel und Anlagen des Vitalpark’s sind schonend und pfleglich zu behandeln. Das Umstellen oder Austauschen von Inventar/Gegenständen ist nicht gestattet. Schuldhafte Beschädigungen verpflichten zum Schadenersatz. Vorhandene oder sich abzeichnende Schäden oder Funktionsstörungen sind dem Mieter des Objektes zu melden.

Diebstahl wird strafrechtlich verfolgt.

Sicherheitseinrichtungen dürfen nicht beschädigt, verstellt oder funktionsunfähig gemacht werden (z.B. Unterkeilen von Brandschutztüren).

ANREGUNGEN ODER BESCHWERDEN

Anregungen oder Beschwerden können schriftlich - auch anonym - an die besuchte Lokalität oder auch an die Park-Leitung verfasst werden.

PARKEN UND FAHRZEUGVERKEHR

Für den Fahrzeugverkehr innerhalb des Geländes des Vitalparks gelten die Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung. Die Benutzung der Park- und Stellflächen auf dem Gelände erfolgt auf eigene Gefahr. Für die abgestellten Fahrzeuge wird keine Haftung übernommen. Fahrzeuge dürfen ausschließlich auf den dafür ausgewiesenen Flächen abgestellt werden. Das Parken auf besonders gekennzeichneten Plätzen ist auch nur denjenigen gestattet, für die dieser Platz reserviert ist.

Rettungswege sind frei zu halten.


HAUSTIERE

Es ist aus hygienischen Gründen nicht gestattet, Hunde oder andere Haustiere in die Gebäude mitzubringen.

Dies gilt nur für den humanmedizinischen Bereich. Im Bereich von angesiedelten Tierarztpraxen gilt dieses Verbot nicht.

Das Füttern von Tieren insbesondere von Vögeln oder Katzen auf den Flächen ist untersagt.



FILM- UND FOTOAUFNAHMEN

Film-, Fernseh-, Ton-, Video- und Fotoaufnahmen, die zur Veröffentlichung bestimmt sind, bedürfen der vorherigen Erlaubnis der Parkleitung.

GEWERBLICHE ODER POLITISCHE BETÄTIGUNG

Ohne schriftliche Erlaubnis der Parkleitung ist es nicht erlaubt, auf dem Gelände des Vitalpark’s ein Gewerbe zu betreiben, sich wirtschaftlich zu betätigen oder für politische oder weltanschauliche Ziele zu werben bzw. zu sammeln. Druckschriften dürfen ebenfalls nur mit schriftlicher Genehmigung der Parkleitung verteilt werden.

Das Betteln und Hausieren ist verboten.

VERSTÖSSE GEGEN DIE HAUSORDNUNG

Bei Zuwiderhandlungen gegen die Hausordnung wird eine Abmahnung ausgesprochen. Bei wiederholten Verstößen können die betreffenden Besucher und sonstige Personen aus dem Gebäude oder der Außenfläche des Vitalpark’s verwiesen und ihnen Hausverbot erteilt werden.

Das Hausrecht übt die Parkleitung oder die von ihr Beauftragten aus.


GELTUNGSBEREICH

Diese Hausordnung ist für ALLE verbindlich, die auf dem Gelände des Vitalpark’s ein- und ausgehen.